Fachinformationen über Kühlmittel in Anlagen der Kälte-, Kühl- und Klimatechnik
Preise für R404A und R507 in gerade einmal drei Monaten um 225 % gestiegen
Chemours verdoppelt Preise für die Kältemittel R404A und R507
20.06.2017
Diese noch nie dagewesen Preiserhöhung ist die dritte in den letzten drei Monaten. Kältemittelhersteller, Verkäufer und die betroffenen Industrieverbände hatten vor drastischen Preiserhöhungen wiederholt gewarnt. Nun ist die Zeit heran. Die Preise sämtlicher Mittel- und Hoch-GWP-Kältemittel sind in den letzten Monaten stark gestiegen.
Gemäß der F-Gase-Verordnung kommt zum Jahresbeginn 2018 der erste große Schritt bei der Kältemittel-Verknappung (Phase-down). Ab dann dürfen die Hersteller und Anbieter in den EU-Staaten nur noch Kältemittel mit einem gesamten CO2-Äquivalent von 115 Mt verkaufen – das sind 37 % weniger als im Basisjahr 2015. Auch R410A wird ab 1. Juli 50 % mehr kosten, ebenso die R404A-Alternative R407A. R134a wird 40 % mehr kosten, was bedeutet, dass sich auch die Preise von R134a und R410A seit 1. April verdoppelt haben.
Die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) Nr. 517/2014 – F-Gase-Verordnung
Die neue F-Gas-V trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt seit 01. Januar 2015. Sie soll einen Anreiz dazu schaffen, neue Alternativen anstelle von F-Gasen einzusetzen. Ziel ist, die Emissionen des Industriesektors bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. F-Gase sind fluorierte Treibhausgase wie R134a, R404A, R410A, R407C u.v.m. Sie werden in den meisten herkömmlichen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen als Kältemittel eingesetzt. Wenn diese Gase in die Atmosphäre gelangen, tragen sie zum Ozonabbau bei und verstärken den Treibhauseffekt. Durch die neuen Regelungen sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase (F-Gase) in der Europäischen Union um 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent bis zum Jahr 2030 gesenkt werden.
Die Reduktion der Emissionen soll durch drei wesentliche Regelungsansätze erreicht werden:
- schrittweise Beschränkung (Phase down) der am Markt verfügbaren Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis zum Jahr 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen
- Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote, wenn technisch machbare, klimafreundlichere Alternativen vorhanden sind
- Beibehaltung und Ergänzung der Regelungen zu Dichtheitsprüfungen, Zertifizierung, Entsorgung und Kennzeichnung
Hier die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EU) Nr. 517/2014 herunterladen.
Was bedeutet das für den Betreiber von Anlagen der Kälte-, Kühl- und Klimatechnik?
Jedes Kältemittel wird seit 1.1.2015 nach seinem Treibhauspotential, dem GWP („Global Warming Potential“) eingestuft (nicht mehr einfach nach seiner Füllmenge in kg). Referenzwert ist CO2 mit einem GWP = 1.
Beispiel: R404A hat ein GWP = 3922
Das heißt: 1 Kilogramm R404A in der Atmosphäre besitzt das gleiche Treibhauspotential wie 3.922 kg CO2!
Ab 2020 sind Kältemittel mit einem GWP > 2500 in neuen stationären Anlagen verboten. Die Verwendung dieser Kältemittel für Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen ist je nach Anlagengröße und Füllmenge ebenfalls untersagt. Beispielsweise ist das Nachfüllen von R404A und R507 nur noch bis zu einer Anlagengröße mit max. 10,2 kg Füllmenge erlaubt (das entspricht 40 t CO2-Äquivalent).
Alle Techniker des Unternehmens “Der freundliche Eisbär…e.K.” sind zur Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geschult und besitzen ein Zertifikat darüber.
Hier haben wir die Fakten nochmal zum Download als PDF-Dokument zusammengestellt.
EPEE – The European Partnership for Energy and the Environment – vertritt die Interessen der Kälte- Klima- und Wärmepumpenindustrie in Europa. EPEE hat 27 Mitgliedsunternehmen und 17 Mitgliedsverbände, die Kälte- und Wärmepumpenanlagen, deren Komponenten sowie Kältemittel herstellen. EPEE Mitglieder produzieren, forschen und entwickeln in ganz Europa für den weltweiten Markt.
EPEE sorgt dafür, dass die Belange der europäischen Kälte- Klima- Wärmepumpenindustrie auf politischer Ebene verstanden, gefördert und in effektiven politischen Maßnahmen widergespiegelt werden. EPEEs Mitglieder engagieren sich für die Umsetzung der neuen EU F-Gase Verordnung und haben diesen Leitfaden entwickelt, um zum Verständnis der neuen Vorschriften in der Branche beizutragen. Anhand von 38 Fragen wird umfangreich dargelegt, wen die Verordnung betrifft und wie und was zu tun ist. Hier haben wir Ihnen diesen Leitfaden zum Download bereitgestellt.
Nachweispflicht der Dichtheitsprüfungen geändert
Außerdem hat sich nun die Nachweispflicht der Dichtheitsprüfungen gegenüber den Behörden geändert. Anlagenlogbücher müssen ergänzt bzw. ersetzt werden. Das jeweilige CO2-Äquivalent muss in der Beschriftung der Anlage zukünftig enthalten sein oder bei bestehenden Anlagen nachgetragen werden. Um das CO2-Äquivalent einer Anlage zu ermitteln, multipliziert man den GWP-Wert des Kältemittels mit der tatsächlichen Anlagenfüllmenge. Ab dem 1.1.2015 wird das bisher bekannte System von 3 / 30 / 300 kg Füllgewicht auf das dann gültige CO2-Äquivalent umgestellt.
Hier die Intervalle der Dichtheitsprüfung je nach vorhandenem CO2-Äquivalent in der Anlage:
5 … 50 t | 12 Monate |
50 … 500 t | 6 Monate |
> 500 t | 3 Monate |
Unser Technikpartner DAIKIN zeigt neues Kältemittel R-32
Sicherheit, Effizienz, Umweltschutz, attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis: Das Kältemittel R-32 schlägt seine Vorgänger in allen Disziplinen, sowohl im Wohnbereich als auch für kleinere Gewerbeeinheiten. Das Kältemittel R32 hat ein GWP von 675 und damit eine um 68 % geringere Klimawirkung als R410A. DAIKIN bietet mittlerweile verschiedene Systeme unter der Bezeichnung „Bluevolution“ mit dem Kältemittel R-32 an: die vier Wandgeräte Ururu Sarara, Emura, Professional und Siesta, eine Multi-Split-Außengeräte-Serie und ein Kanalanschlussgerät. Damit führt der Klimagerätehersteller konsequent seine Strategie fort, umweltfreundliche und zukunftsfähige Kältemittel mit niedrigem GWP in seinen Geräten einzusetzen.
Alle Geräte erfüllen jetzt schon neue F-Gas-Verordnung für 2025
Alle R-32-Modelle erfüllen aufgrund des niedrigen GWP des Kältemittels von 675 schon heute die Anforderungen der neuen F-Gas-Verordnung für 2025. Diese verbietet für Single-Split-Klimageräte bis 3 kg Kältemittel-Füllmenge die Verwendung von F-Gasen mit einem GWP, der größer oder gleich 750 ist. DAIKIN unterstützt mit dem R-32-Club die Anlagenbauer, die als Pioniere bereit sind, ein Zeichen für den Klimaschutz zu setzen.